Kinder mit Down-Syndrom werden in Niedersachsen zum größten Teil in Sonderkindergärten, Schulen für Geistigbehinderte sowie in Tagesbildungsstätten der Lebenshilfe betreut.
Sonderkindergärten
Im Sonderkindergarten der Lebenshilfen oder anderer Träger sind behinderte Kinder in einer kleinen Gruppe zusammengefaßt. Eine gute Betreuung und Förderung ist dadurch gewährleistet, dass spezielle pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die Kinder werden von zu Hause abgeholt und dort wieder hingebracht, eine Betreuung ist bis in den Nachmittag möglich.
Schulen für Geistigbehinderte
Ausgangs- und Zielpunkt aller sonderpädagogischen Bemühungen ist das konkret gelebte bzw. erfahrbare Leben der einzelnen Schülerin, des einzelnen Schülers.
In der Zuwendung zum Leben, dessen Bewältigung und Gestaltung - konkretisiert als "Lebenssituationen" - verbinden sich Lehrer und Schüler gleichermaßen.
Dabei geht es jeweils um die Lebenszeit des einzelnen samt deren Deutung. Dies erbringt einen neuen Ernstcharakter in die schulische bzw. erzieherische Arbeit.
Didaktisch-methodisch betrachtet versteht sich die Schule für Geistigbehinderte als mehrdimensionales Angebot zum Erleben, Erfahren, Lernen und Üben - eingebettet in nachvollziehbare, lebensbedeutsame Situationen. Die Schule für Geistigbehinderte sieht in der Notwendigkeit, sich zu verständigen eine herausgehobene Aufgabe im Hinblick auf ihre SchülerInnen. Verbale und nonverbale Ausdrucksformen besitzen dabei gleichen Wert, wenn sie auch im menschlichen Miteinander unterschiedlich gehandhabt werden. In-Beziehung-Treten und Sich-Verständigen kann langfristig nur jener, der auch "etwas zu sagen" hat. Da geistig behinderte Schüler und Schülerinnen immer mehr "zu sagen haben", ist u.a. Ziel und Ergebnis einer lebensorientierten Arbeit der Schule für Geistigbehinderte.
Lernen ist eine den Menschen auszeichnende Weise, Kontakt zur Um- und Mit-Welt aufzubauen. Lernen ist aber für die Schule für Geistigbehinderte kein Instrument, ihre Schüler und Schülerinnen zu messen, zu be- oder verurteilen oder sonstwie einzustufen und zu kategorisieren. Die Art und Weise des Lernens spiegelt das Maß und die individuelle Färbung des Bezogenseins des einzelnen Menschen zu seiner bzw. in seiner Welt.
Tagesbildungsstätten der Lebenshilfe In vielen Gegenden Niedersachsens gibt es Tagesbildungsstätten. Hier wird von der örtlichen Lebenshilfe ein schulisches Angebot vorgehalten. Die anerkannten Tagesbildungsstätten in der Trägerschaft der Lebenshilfe sind teilstationäre Einrichtungen zur angemessenen schulischen Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung. Diese Form der Beschulung wird als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach § 39 ff. in Verbindung mit § 100 BSHG durchgeführt. Diese anerkannten Tagesbildungsstätten arbeiten auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes nach § 162 ff. und in Anlehnung an den Erlass zur Arbeit in der Schule für Geistigbehinderte des Nds. Kultusministers. Die Einrichtungen bedürfen der Erlaubnis nach § 45 SGB VII und unterliegen der Prüfung nach § 46. Die anerkannte Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe hat dieselben Förderziele und -inhalte wie die Sonderschulen für Geistigbehinderte. Zu den spezifischen Merkmalen von Unterricht, Erziehung, Förderung und begleitenden Angeboten der anerkannten Tagesbildungsstätte gehören u.a. das grundsätzliche Ganztagsangebot, die intensive Förderung auf der Grundlage der sonder-pädagogischen Prinzipien der Ganzheitlichkeit und der Individualisierung sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern zur Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen. Die Lebenshilfe geht prinzipiell von der Förderungs- und Bildungsfähigkeit aller behinderten Kinder und Jugendlichen aus. In diesem Sinne gibt es keine untere Grenze der Förderungsfähigkeit. Allgemeines Bildungsziel der Arbeit ist es, den Kindern und Jugendlichen ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Da in der anerkannten Tagesbildungsstätte der geistigbehinderte Schüler seiner gesetzlichen Schulpflicht nachkommen kann und das Land Niedersachsen auf diesem Wege den im Grundgesetz vorgeschriebenen Anspruch auf Bildung einlöst, müssen die Standards der verschiedenen Bildungsformen (z. B. Sonderschule, Integrationsklasse) angeglichen werden. Dies gilt vorrangig im Hinblick auf den pädagogischen Auftrag, im Hinblick auf die Arbeitsweise und im Hinblick auf die Personalbesetzung. Im schulischen Bereich der Tagesbildungsstätte zeichnen sich weitreichende Veränderungen ab. So hat die Verlängerung der Schulzeit auf 12 Besuchsjahre die Einführung der Abschlussstufe ermöglicht. Mittlerweile ist durch den Einsatz von Fachpersonal die inhaltliche Voraussetzung für eine qualifizierte Beschulung in der Tagesbildungsstätte geschaffen worden. Einzelne Lebenshilfen versuchen inzwischen, die räumliche Isolierung zu durchbrechen, und im Rahmen einer Kooperation zwischen Schulen und Lebenshilfe-Gruppen eine Zusammenarbeit an den bestehenden Grundschulen zu erreichen. Damit kommt es zu Begegnungssituationen zwischen den nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern nicht nur in den Pausen, Unterrichtsprojekte können zusammen geplant und durchgeführt werden.
Die
Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. hat hierbei an vielen Schulen im Landkeis Verden gute Erfahrungen gemacht. Seit dem Sommer 2000 befinden sich alle Gruppen der Tagesbildungsstätte an Grundschulen, Orientierungsstufen, Haupt- und Realschulen.